Menü

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen von

SCHUFRATEC Frank Schubert

für Schulungen und Buchungen als Trainer/Dozent

 §1. Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

  1. Die AGB gelten für die Teilnahme an allen angebotenen Seminaren (Kurse, Workshops, Trainings, Weiterbildungen) nach den Maßgaben des zwischen SCHUFRATEC Frank Schubert und dem Teilnehmer geschlossenen Vertrages.
  2. Die AGB gelten für Buchungen von Mitarbeitern von SCHUFRATEC Frank Schubert als Trainer oder Dozenten.
  3. Die AGB gelten gegenüber Verbrauchern und auch gegenüber Unternehmen, es sei denn in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.

§2. Vertragsabschluss

  1. Der Vertrag kommt aufgrund schriftlicher Anmeldung/Bestellung des Teilnehmers/Auftraggebers und schriftlicher Bestätigung durch SCHUFRATEC Frank Schubert zu Stande. Als gleichwertig ist die Onlineanmeldung zu sehen, die auch online bestätigt wird.  Anmeldungen werden grundsätzlich nach Reihenfolge ihres zeitlichen Einganges berücksichtigt.
  2. Sollte eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden können, so wird dieser Umstand dem Teilnehmer unverzüglich telefonisch oder per E-Mail mitgeteilt.
  3. Mit der Onlineanmeldung, einer schriftlichen Bestellung oder der Unterschrift vor Ort, erkennt der Teilnehmer die Geschäftsbedingungen an.
  4. Mit der Annahme des Angebotes oder mit der schriftlichen Beauftragung erkennt der Auftraggeber an, dass bei vor Ort stattfindenden Erste Hilfe-Schulungen, die über die jeweilige Berufsgenossenschaft abgerechnet werden sollen, eine Mindesteilnehmerzahl von zehn Teilnehmenden einzuhalten ist. Bei weniger Teilnehmenden hat der Auftraggeber die Differenz zu begleichen. Dazu wird der jeweils gültige Vergütungssatz der Berufsgenossenschaft berechnet. 

§3. Kosten

Es gelten die zum Anmeldezeitpunkt gültigen Seminarpreise, die auf unserer Homepage immer aktualisiert werden oder dem Teilnehmer durch SCHUFRATEC Frank Schubert schriftlich angeboten werden. Bei Buchungen als Trainer/Dozent gelten die zwischen Auftraggeber und SCHUFRATEC Frank Schubert ausgehandelten Tagessätze.

§4. Verpflegung

Grundsätzlich werden in den enthaltenen Kosten keine Verpflegungskosten berücksichtigt. Jeder Teilnehmer muss sich selbst versorgen, es sei denn, es wird im Angebot oder im Vertrag anders vereinbart.  Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf Versorgung.

§5. Änderung/Ausfall von Unterrichtsleistung

  1. Wir behalten uns zeitliche und örtliche Änderungen in zumutbaren Rahmen vor. Ferner behalten wir uns den Ersatz von Dozenten, sowie den Austausch und die Veränderung von Lehrmaterialien aus wichtigem Grund (z.B. Veränderungen von gesetzlichen Bestimmungen) vor.
  2. Falls Unterrichtsleistungen aus einem Grund nicht erteilt werden können, die SCHUFRATEC Frank Schubert zu vertreten hat, werden diese nachgeholt. Beruht der Unterrichtsausfall aus einem Grund, den SCHUFRATEC Frank Schubert nicht zu vertreten hat, werden wir uns um das Nachholen der Leistung bemühen. Jedoch besteht ein Rechtsanspruch in einem derartigen Fall nicht.
  3. Lehraussagen und Seminarunterlagen entsprechen den zurzeit veröffentlichten Lehrwerken. Neuerungen und Weiterentwicklungen, sowie Änderungen den zurzeit gültigen Lehren können nur im jeweils durchgeführten Seminar weitergegeben werden.
  4. Bei Krankheit eines Trainers/Dozenten wird durch die SCHUFRATEC Frank Schubert kein Schadenersatz erstattet.

§6. Zahlungsbedingungen

  1. Der Teilnehmer ist verpflichtet, soweit vertraglich nicht anders geregelt, vor Beginn eines Seminars den Teilnehmerbeitrag zu entrichten. Bei Nichtzahlung bis zum Veranstaltungsbeginn kann der Teilnehmer von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.
  2. Rechnungen für Trainer- und Dozententätigkeiten sind spätestens 15 Tage nach Zugang zu bezahlen. Der Teilnehmer kommt spätestens 30 Tage nach Fälligkeit in Verzug. In den Rechnungen wird ausdrücklich auf diesen Sachverhalt hingewiesen. Für jede Mahnung werden 3 Euro Auslagenersatz verlangt.

§7. Inhalt des Seminars

Bei der Zusammenstellung von Texten, Lehraussagen, Tabellen und Abbildungen wurde mit größter Sorgfalt vorgegangen, trotzdem können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Herausgeber, Dozenten, Referenten und Autoren können für fehlerhafte Angaben und deren Folgen nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Richtlinien und Therapievorschläge werden nach dem jeweiligen Stand von Forschung und Lehre herausgegeben und entbinden nicht vom Studium weiterführender Literatur. Lehraussagen und Seminarunterlagen entsprechen der zurzeit veröffentlichten Lehrmeinung. Neuerungen und Weiterentwicklungen, sowie Änderungen der zurzeit gültigen Lehrmeinung können nur im jeweils durchgeführten Seminar weitergegeben werden.
 Alle ausgegebenen Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Sie werden exklusiv dem Teilnehmer eines Seminars zur Verfügung gestellt. Alle Rechte, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung der Unterlagen oder von Teilen daraus behält sich SCHUFRATEC Frank Schubert vor. Kein Teil von Unterlagen darf, auch auszugsweise, ohne die schriftliche Genehmigung von SCHUFRATEC Frank Schubert in irgendeiner Form, auch nicht zum Zwecke der Unterrichtsgestaltung, reproduziert, insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden.

 §8. Haftung für Schäden

Versicherung der Teilnehmer ist Sache des Veranstalters oder bei offenen Seminaren Sache des Teilnehmers. Die Teilnahme an unseren Seminaren und den durchgeführten Übungen geschieht auf eigene Gefahr. Für Schäden an Eigentum und Gesundheit, sowie Verluste von persönlichem Eigentum wird keine Haftung übernommen. Dies gilt ebenfalls für zur Verfügung gestelltes Ausbildungsmaterial und Räume. Auch für mitgebrachte PKW übernehmen wir keine Haftung. Unsere Versicherung greift bei grober Fahrlässigkeit seitens der Ausbilder. Eine Unfallversicherung ist Sache der Kletterteilnehmer und wird empfohlen.

§9. Vertragsdauer/Rücktritt/Kündigung/Verschieben

  1. Die Vertragsdauer ergibt sich aus dem zwischen SCHUFRATEC Frank Schubert und dem Teilnehmer/Auftraggeber geschlossenem Vertrag. Dies gilt auch, wenn der Vertrag zwischen der SCHUFRATEC Frank Schubert und Firmen zustande kommt.
  2. Der Teilnehmer oder Vertragsnehmer kann bis einen Tag vor Seminarbeginn zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der Leitung von SCHUFRATEC Frank Schubert. Ein Rücktritt muss in jedem Fall schriftlich erfolgen.
  3. Im Falle des Rücktritts durch den Teilnehmer oder Vertragsnehmer stehen uns folgende pauschale Entschädigungen zu.
    1. 30 bis 20 Tage vor Seminarbeginn 50 % des Entgeltes
    2. 20 bis 15 Tage vor Seminarbeginn 70 % des Entgeltes
    3. 14 bis 1 Tage vor Seminarbeginn 90 % des Entgeltes
  4. Bei Nichterscheinen/ nicht Absagen zu Veranstaltungsbeginn wird das im Vertrag vereinbarte Teilnahmeentgelt fällig, soweit kein Rücktritt nach §9 vorliegt. 
  5. Bei Erste Hilfe-Kursen, die über die Berufsgenossenschaft abgerechnet werden, wird die Kursgebühr von zehn Teilnehmern für die Berechnung der jeweiligen Entschädigung angesetzt.
  6. Diese Entschädigungen gelten für komplett gebuchte Schulungen (auch Inhouse), für die Buchung als Dozent und für Einzelteilnehmer an unseren Kursen.
  7. Bis zu Veranstaltungsbeginn kann der Teilnehmer auch verlangen, dass statt seiner, ein Dritter die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag übernimmt SCHUFRATEC Frank Schubert behält sich vor, dem zu widersprechen, wenn der Dritte den Erfordernissen nicht genüge trägt. Behördliche Anordnungen dürfen einer Vertragsübernahme nicht entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so übernimmt er auch alle Rechte und Pflichten aus dem Vertragsabschluss.
  8. Bei attestierter Krankheit kann der Kurstermin einmalig verschoben werden.

§10. Rücktritt des Veranstalters

  1. SCHUFRATEC Frank Schubert ist berechtigt, aus wichtigen Gründen, vom Vertrag zurückzutreten, wenn:
    1. nicht genügend Anmeldungen vorliegen.
    2. die Veranstaltung aus nicht von uns zu vertretenden Umständen abgesagt werden muss.
  1. In den in 1. beschriebenen werden bereits bezahlte Teilnahmeentgelte vollständig zurückerstattet. Schadensersatzansprüche stehen dem Teilnehmer nicht zu.

§11. Form der Erklärungen

Rechtserhebliche Erklärungen gelten nur in schriftlicher Form. Mündliche Nebenabreden sind ungültig.

 §12. Unterlagen, Präsentationen, Fotos

Für unsere Handbücher und Seminarunterlagen sowie Präsentationen und Folien sind alle Rechte vorbehalten, insbesondere die der fototechnischen Wiedergabe und der Speicherung in elektronischen Medien. Die gewerbliche Nutzung der in unseren Handbüchern dargestellten Modelle, Arbeiten und Tabellen ist nicht zulässig. Jeder Auszug aus unseren Unterlagen bedarf unserer Genehmigung.

§13. Datensicherung

Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten zu verwaltungstechnischen Zwecken durch SCHUFRATEC Frank Schubert EDV-technisch erfasst und gespeichert werden. Weitergabe an Dritte erfolgt nicht, mit Ausnahme der Unfallkassen zwecks Kostenabrechnung.

§14. Salvatoresche Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen hiervon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame bzw. unwirksame Klausel durch die Regelung zu ersetzen, die der bisherigen Regelung nach Abwägung wirtschaftlicher Interessen beider Vertragspartner zumutbar erscheint.

§15. Erfüllungsort-Rechtswahl und Gerichtsstand

  1. Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort unser Geschäftssitzpunkt.
  2. Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen, das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht.

Stand: 01.01.2022